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KSZ Wuppertal UG

§1 Gebühren und Beiträge

A) Die monatlichen Beiträge werden ausschließlich per SEPA - Lastschrifteinzug bezahlt. Der Beitrag ist auch dann bis zum Vertragsende zahlbar, wenn die Leistungen nicht in Anspruch genommen werden.

B) Die anfallenden Bank.- und Bearbeitungsgebühren bei Rücklastschriften werden dem Mitglied berechnet. Gerät der Unterzeichner dieser Anmeldung mit mehr als zwei Beiträgen in Verzug, so wird der offene Gesamtbetrag bis zum Vertragsende sofort fällig und auf dem Rechtsweg geltend gemacht. Bei Verzug eines Mitgliedsbeitrages sind wir berechtig, ein Inkassounternehmen / einen Rechtsanwalt zur Beitreibung der Forderung einzuschalten. Die Kosten, die für die Beitreibung der Forderung anfallen oder aufgewendet werden, können im Rahmen des Verzugsschadens rechtlich gegen Sie geltend gemacht werden. Bei Zahlungsrückständen behalten wir uns vor, Mahngebühren in Höhe von 5,00 EUR pro Mahnung zu berechnen.

C) Für die Beitragsverwaltung, Haftpflichtversicherung und evtl. Verbandsmitgliedschaften entsteht eine jährliche Pauschale von 50,00 EUR. Diese Pauschale wird erstmals ab dem 13. Mitgliedschaftsmonat fällig.

§2 Kündigung / Ruhezeiten

A) Das Wegfallen einzelner Kurse, stellt kein Recht auf eine außerordentliche Kündigung dar, jedes Mitglied hat auch das Recht andere Kurse zu besuchen.

B) Das Mitglied ist insbesondere unter folgenden Umständen zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt:

B, 1) Bei Eintritt einer Risikoschwangerschaft, aufgrund deren die fortgesetzte Nutzung unserer Kurse unmöglich oder schädlich wäre. Bei einer normalen Schwangerschaft kann die Mitgliedschaft für 9 Monate pausiert werden. Die Pausenzeit wird an die normale Vertragslaufzeit als beitragspflichtige Zeit angehängt. Pausenzeiten werden mit 10,00 EUR mtl. als Passivbeitrag berechnet.

B, 2) Kündigungen aufgrund von Krankheit werden nur dann wirksam, wenn zusätzlich zu der Kündigung ein Attest eines Arztes beigefügt wird, in dem eine chronische Krankheit bestätigt wird, welche nach Vertragsabschluss entstanden ist, aufgrund derer eine dauerhafte Nutzung unserer Kurse nicht möglich ist.

C) In Einzelfällen besteht die Möglichkeit einer vorzeitigen Auflösung der Mitgliedschaft vor Vertragsende. Dies muss bei der Geschäftsführung beantrag werden. Wird die vorzeitige Auflösung akzeptiert, dann wird eine Aufhebungsgebühr erhoben. Die Aufhebungsgebühr errechnet sich aus den Restbeträgen dieser Anmeldung und davon 50%, zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 50,00 EUR. Beispiel: Restlaufzeit 10 Monate zu 50,00 EUR mtl. = 500 EUR davon 50% gleich 250,00 EUR + 50,00 EUR.

Die Aufhebungsgebühr wird in einer Summe in bar fällig! Vorzeitiges Auflösen der Mitgliedschaft ist nur bei einer Restlaufzeit von mindestens 10 Monaten möglich. Außerdem muss die Geschäftsführung zustimmen. Bei vorausgezahlten Beiträgen ist eine vorzeitige Auflösung und eine Rückzahlung grundsätzlich nicht möglich.

D) Ruhezeiten, zum Beispiel für Krankheiten, können bei der Geschäftsführung beantragt werden. Ruhezeiten könne höchstens bis zu 3 Monate an einem Stück beantragt werden. Danach muss die Begründung bei der Geschäftsführung neu eingereicht werden. Alle Ruhezeiten werden an die reguläre Vertragslaufzeit als beitragspflichtige Zeit angerechnet.

 

§3 Haftung

Der Unterzeichnende erklärt, dass das trainierende Mitglied sportgesund ist. Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen. Bei selbstverschuldeten Unfällen oder Verletzungen durch andere Mitglieder oder Kursteilnehmer übernimmt die KSZ Wuppertal UG keine Haftung. Der Unterzeichnende wurde auf das Tragen der Schutzausrüstung durch das Personal und die Trainer hingewiesen und hat dies auch durch seine Unterschrift unter den Mitgliedervertrag bestätigt. Für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung sowie von Wertgegenständen und Geld wird keinerlei Haftung von der KSZ Wuppertal UG übernommen.

 

§4 Wettbewerbsverbot

Der Vertragsinhaber und das trainierende Mitglied verpflichten sich, für die Dauer von 5 Jahren nach Beendigung dieses Vertrages weder für ein Konkurrenzunternehmen oder einen anderweitigen Anbieter von Kursen im Kampfsport, im Umkreis von mindestens 5 Kilometer der KSZ Wuppertal UG, als Trainer oder Übungsleiter tätig zu sein, noch unmittelbar oder mittelbar an der Gründung oder im Betrieb eines solchen Unternehmens oder anderweitigen Anbietern mitzuwirken. Für die Dauer des Wettbewerbsverbots verpflichtet sich der Kunde und das trainierende Mitglied für jeden Fall der Zuwiderhandlung zur Zahlung einer Vertragsstrafe von 1.000,00 EUR. Insbesondere die Gründung bzw. Mitgründung eines ähnlichen Unternehmens ist während der Dauer des Wettbewerbsverbots nicht gestattet und wird mit einer Vertragsstrafe von pauschal 5.000,00 EUR (in Worten fünftausend EURO) bei Zuwiderhandlung festgelegt und akzeptiert.

 

§5 Rechte und Pflichten der KSZ Wuppertal UG

Wir sind berechtigt, bei erheblicher Störung durch den Kursteilnehmer, diesen für die nächste Kursstunde, vom Unterrichtsbetrieb auszuschließen, und nach zweimaliger schriftlicher Abmahnung die Mitgliedschaft zu kündigen. Der Vergütungsanspruch wird dadurch jedoch nicht berührt. Als erhebliche Störung ist es insbesondere anzusehen, wenn der Kursteilnehmer andere Teilnehmer beim Unterricht nachhaltig stört, einen schädlichen Einfluss auf andere Kursteilnehmer ausübt oder aber ein Grund zu fristlosen Kündigung vorliegt.

 

§6 Trainingszeiten, Ausbilder, Ausbildung

Änderungen der Trainingszeiten oder des Ausbilders, falls erforderlich, bleibt der KSZ Wuppertal UG vorbehalten, dies stellt kein Recht auf eine außerordentliche Kündigung dar.

 

§7 Höhere Gewalt / Schließung

Eine nur vorübergehende Schließung lässt die Beitragspflicht unberührt. Für die Zeit der vorübergehende Schließung, vereinbaren die Vertragsparteien anstelle des Präsenztrainings ein Online-Training. Die KSZ Wuppertal UG verpflichtet sich, für die Zeit der Schließung entsprechende Trainingsvideos bereitzustellen. Wird es der KSZ Wuppertal UG aus Gründen, die es nicht zu vertreten hat (bspw. Höhere Gewalt, eine Epidemie oder Pandemie), unmöglich Leistungen zu erbringen, so entfällt ein Anspruch auf Schadensersatz. In diesem Fall steht dem Mitglied aber ein wertgleicher Ausgleich für die Zeit der Schließung zu. Dieser Ausgleich kann nach Absprache mit dem Vertragsinhaber als beitragsfreie Zeit an die reguläre Vertragslaufzeit angehängt oder mit einem Wertgutschein verrechnet werden.

 

§8 Jährliche Anpassung der Kursgebühren

Die Kursgebühr kann nach 12 Monaten bzw. einmal jährlich um bis zu 1,50 EUR pro Monat angepasst werden. Die Erhöhung stellt keinen außergewöhnlichen Kündigungsgrund da.

 

§9 Schlussvereinbarung

In den Sommerferien und den Winterferien wird die KSZ Wuppertal UG für jeweils 2 Wochen geschlossen. Genaue Termine werden frühzeitig bekannt gegeben. Schon heute erklärt sich der Vertragsinhaber damit einverstanden, dass der Vergütungsanspruch der KSZ Wuppertal UG dadurch jedoch nicht berührt wird. Der Vertragsinhaber willigt ein, dass Fotos vom trainierenden Mitglied z.b. während Seminaren, Turnieren, Veranstaltungen oder einfach nur beim Training zu Werbezwecken in Printmedien, im Internet oder in sozialen Netzwerken -selbstverständlich ohne Namen- veröffentlicht werden dürfen. Sollte der Vertragsinhaber damit nicht einverstanden sein, muss er dies schriftlich beim Geschäftsführer hinterlegen. Weiterhin willigt der Vertragsinhaber ein, dass Check-In und Check-Out Zeiten vom KSZ Wuppertal UG erfasst, gespeichert und verarbeitet werden dürfen. Diese AGBs hängen im Sportzentrum aus und stehen 24 Stunden am Tag auf unserer Website zum Download bereit. Wenn Änderungen getroffen werden müssen, wird dies durch eine aktuelle Fassung der AGBs bekannt gegeben. Der Unterzeichner ist selbst dafür verantwortlich, sich in regelmäßigen Abständen über Änderungen  bezüglich der AGBs zu informieren. Sind oder werden einzelne Bedingungen dieser AGBs unwirksam, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bedingungen nicht berührt.

AGBS

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